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26. DECUS Symposium 2003
Trainingskurs

T2G08: Datenschutz in Unternehmen bei Anwendung von Informationssystemen

Lernziel

Information zur Datenschutzgesetzgebung, zu Anforderungen an Informationssysteme und an die Wartung / Fernwartung von Informationssystemen.

Inhalt

Bei der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist in den Unternehmen deren Geschäftsführung / Vorstand für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften für den Datenschutz verantwortlich.
Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes haben sie einen fachkundigen und zuverlässigen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mehr als vier Mitarbeiter personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten.
Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz kontrollieren stichprobenartig bzw. zielgerichtet die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Verstöße gegen das BDSG, insbesondere die unbefugte Datenerhebung oder –verarbeitung, können mit Bußgeldern bis zu EUR 250.000 bestraft werden.
Der zu bestellende betriebliche Datenschutzbeauftragte muss in der Lage sein, die datenschutzrechtlichen Besonderheiten im Geschäftsprozess zu erkennen und eine effektive Datenverarbeitung im Unternehmen unter Wahrung der Rechte der Betroffenen sicherzustellen.
Besondere Probleme ergeben sich bei der Wartung / Fernwartung komplexer Informationssysteme, bei denen der Personenbezug für den Dienstleister erkennbar ist.
Ihr Nutzen: Sie erhalten einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen und die Möglichkeiten der praxisrelevanten Umsetzung des Bundesdatenschutzgesetzes aus Sicht eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Methodik: Vortrag, Fallbeispiele aus der Praxis, Diskussion zu Teilnehmeranfragen.
Der Kurs behandelt folgende Themen:
Einführung in das Datenschutzrecht
- Datenschutzgesetzgebung in Deutschland / EU
Datenschutzrecht
- Das Bundesdatenschutzgesetz
- Der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen
- Rechte der Betroffenen
- Werbung und Werbewidersprüche
- Ordnungsgemäße Datenverarbeitung und Beweislastumkehr
- Auskunftsersuchen und Datenübermittlungen an Behörden und andere Unternehmen
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen
- Verfahrensregisterführung
- Mitarbeiterschulung und Verpflichtung auf das Datengeheimnis
- Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung
- Beratung der Geschäftsführung, Tätigkeitsberichte
Datenschutzkontrolle
- Kontrolle durch Datenschutzbeauftragten und Aufsichtsbehörde
- Buß- und Strafvorschriften
Datensicherheit nach § 9 BDSG
- Datensicherheit nach Anlage zu § 9 BDSG
- Moderne Informationstechnologien und ihre Risiken (Fax, Internet, opto-elektronische Archivsysteme, Telekommunikations-Dienstleistungen)
- Verantwortlichkeiten zur Sicherstellung der Datensicherheit
- Risikoanalyse
Auftragsdatenverarbeitung, Fernwartung, DV – Dienstleistungen
- Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer
- Vertragsgestaltung
- Datenschutzgerechte Realisierung von Wartungszugängen
Komplexe Informationssysteme und Amtsgeheimnis
- Problemkreis: Strafbarkeit der Offenbarung des Personenbezuges
- Datenschutzgerechte Wartung von komplexen Informationssystemen

Termin und Dauer

  • am 11.04.2003 im Maritim Hotel Bonn (es sind noch Plätze verfügbar)

  • 1 Tag
    Zielgruppe und Voraussetzung

    Verantwortliche Mitarbeiter von Unternehmen, für Datenbank- und Softwareentwicklung bzw. Fernwartungsverträge.

    Keine

    Referent

    Holger Koch, Fachberater für Datenschutz und Datensicherheit
    Informatiker, Datenschutzberater und externer Datenschutzbeauftragter, seit 1991 Feiberufler.

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